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Das Clubheim

Hüttentaxen

Clubmitglieder

Aufenthalt ohne Übernachtung
CHF 4.--

Aufenthalt mit Übernachtung
CHF 12.--

Kinder von Clubmitgliedern

Aufenthalt ohne Übernachtung
CHF 2.--

Aufenthalt mit Übernachtung
CHF 6.--

Clubmitglieder

Hüttenreservation zur alleinigen Benutzung zusätzlich zur Hüttentaxe
pro Gruppe/Übernachtung CHF 20.-- *)
(18.00 - 08.00 Uhr)

Gäste

Aufenthalt ohne Übernachtung
CHF 6.--

Aufenthalt mit Übernachtung
CHF 25.--

Kinder von Gästen

Aufenthalt ohne Übernachtung
CHF 3.--

Aufenthalt mit Übernachtung
CHF 9.--

Gäste

Hüttenreservation zur alleinigen Benutzung zusätzlich zur Hüttentaxe
pro Gruppe/Übernachtung CHF 20.-- *)
(18.00 - 08.00 Uhr)

Hunde

CHF 5.--

Die Mitnahme eines Hundes ist vorgängig beim Hüttenwart anzumelden, welcher bei dieser Gelegenheit die nötigen Instruktionen erteilt.

*) Bei Annullierung weniger als 7 Tage vor der Reservation wird der Betrag von Fr. 20.00 pro Übernachtung fällig.

Hüttenordnung

Das Clubheim

Das Clubheim ist für alle Interessierten offen.
Der Hütteneintrag ist obligatorisch, auch wenn nicht übernachtet wird.
Die Bezahlung der Hüttentaxen erfolgt entweder mit dem Einzahlungsschein, bei kleinen Beträgen kann auch das «Holzkässeli» benutzt werden.

Wichtig:
Bei jeder Zahlung immer die entsprechende Laufnummer und Datum des Aufenthalts des Hütteneintrags hinzufügen.

Besondere Bestimmungen

Hundehalter:
Die Mitnahme eines Hundes ist vorgängig beim Hüttenwart anzumelden, welcher bei dieser Gelegenheit die nötigen Instruktionen erteilt.

Vor dem Nachhause gehen bitte «Checkliste Abreise» beachten!

Vor dem Nachhause gehen muss/müssen

  • Eintrag im Hüttenbuch machen
  • das Clubheim muss sauber und aufgeräumt sein
  • die Fixleintücher, Kissenbezüge sind in die Taschen, bezw. Behälter im
    1. Stock, neben der Treppe legen
  • die Gasflaschen müssen zugedreht/geschlossen sein
    der Licht-Hauptschalter muss auf Stellung - O – stehen
  • es dürfen keine Lebensmittel Reste in der Hütte verbleiben (Mäuse)
  • der Kehricht, welcher in der Hütte verursacht wurde, ist zwingend nach Hause mitzunehmen
  • die Keller – Aussentüre und der Holzschopf müssen geschlossen sein
  • vor dem Abschliessen der Haupttüre nochmals einen Kontrollgang machen
  • der Hüttenschlüssel ist wieder im Schlüsseltresor zu deponieren